Richtlinie

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

DENTSPLY IH GmbH, Germany / Dentsply Sirona Europe GmbH, Austria

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Kauf von Waren von der und für die Vermittlung von Waren durch die Dentsply Sirona Europe GmbH, Sirona Straße 1, 5071 Wals, Österreich vertreten durch den Geschäftsführer Heinz Moser, Firmenbuch-Nummer: FN 314367f („DSE“) unter der Website https://www.dentsplysirona.com/de-de/shop  („Online-Shop“). Betreiber des Online-Shops ist DSE.

Die nachstehenden AGB gelten auch für den Kauf von Waren von der DENTSPLY IH GmbH, An der kleinen Seite 8, 65604 Elz, Deutschland, vertreten durch ihre(n) Geschäftsführer Dr. Jörg Nosek und Norbert Rabenstein, Amtsgericht: Limburg HRB 2758 („DIH“).

Die Angebote im Online-Shop richten sich ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 BGB – nachfolgend „Käufer“ genannt. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung des Online-Shops ausgeschlossen und kommen nicht als Käufer in Betracht. Dies wird durch einen Registrierungsprozess im Online-Shop überprüft und sichergestellt.

Für alle Lieferungen infolge von über den Online-Shop abgeschlossenen Verträge von Käufern mit den in Nr. 3 genannten Verkäufern („Verkäufer“) gelten ausschließlich die nachstehenden AGB. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen von Käufern erkennen die Verkäufer nicht an, es sei denn, der jeweilige Verkäufer[1] hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder hiervon abweichender Bedingungen die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.

2. Registrierung

Obligatorische Voraussetzung für den Kauf von Produkten im Online-Shops ist das aktive Bestehen eines Kundenkontos mit einem dazugehörigen Passwort.

Bei der Registrierung eines Kundenkontos für Neukunden sind folgende Angaben zu machen: 

  • Name / Firma
  • E-Mail-Adresse
  • Geschäftsadresse
  • Land
  • Informationen zum Status der Umsatzbesteuerung 
  • Wahl eines Passworts

Bei der Registrierung eines Kundenkontos durch Kunden der Dentsply Sirona-Unternehmensgruppe, die bereits als deren Kunden erfasst sind, ist lediglich der Benutzername und die Postleitzahl durch den jeweiligen Kunden anzugeben.

Die Angaben bei der Registrierung müssen wahr und vollständig sein. Im Fall von unrichtigen und unvollständigen Angaben ist DSE berechtigt, das Kundenkonto zu kündigen und zu löschen.

Ein Anspruch auf ein Kundenkonto besteht nicht.

Eine Übertragung des Kundenkontos auf Dritte ist nicht zulässig.

Der Käufer kann das Kundenkonto ohne Frist und ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen.

DSE kann das Kundenkonto entsprechend den Nutzungsbedingungen des Online Shops ordentlich und/oder außerordentlich kündigen.

3. Vertragspartner

Vertragspartner des Käufers beim Abschluss des Kaufvertrags wird in jedem Fall der jeweilige im Online-Shop ausgewiesene Verkäufer.

DSE ist Verkäufer der im Online-Shop ausgewiesenen Orthodontics-Produkte.

DIH ist Verkäufer der im Online-Shop ausgewiesenen Implantologie-Produkte.

Der Versand der Ware erfolgt durch den jeweiligen Verkäufer zu den im Online-Shop ausgewiesenen Versandkosten.

4. Produktbeschreibungen

Die wesentlichen Merkmale der angebotenen Waren ergeben sich aus den Produktbeschreibungen im Online-Shop.

5. Vertragsabschluss

Die Präsentation der Waren im Online-Shop stellt kein bindendes Angebot des jeweiligen Verkäufers auf Abschluss eines Kaufvertrags dar. Der Käufer wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags abzugeben.

Der Käufer kann eine im Online-Shop präsentierte Ware unverbindlich in den Warenkorb des Online-Shops legen. Ein verbindliches Angebot wird erst abgegeben, wenn der registrierte Käufer den Bestellprozess im Online-Shop unter Eingabe der dort verlangten Angaben durchlaufen hat und im letzten Schritt den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ anklickt. Vorher hat der Käufer die Möglichkeit, seine Bestellung auf Eingabefehler zu überprüfen und diese zu korrigieren.

Der jeweilige Verkäufer bestätigt den Eingang der Bestellung des Käufers durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail, in der die Bestellung noch einmal aufgeführt wird. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebots durch den Verkäufer dar. Sie dient lediglich der Information des Käufers, dass der konkrete Bestellwunsch beim Verkäufer eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebots erfolgt durch die Zusendung der Ware oder eine ausdrückliche Auftragsbestätigung des Verkäufers.

DSE kann bei der Bestellbestätigung und bei der Annahmeerklärung die Rolle eines Boten von DIH übernehmen.

Der jeweilige Vertragstext zwischen Käufer und Verkäufer wird durch den Verkäufer gespeichert und kann durch den Käufer jederzeit in seinem Kundenkonto eingesehen und vom Verkäufer herausverlangt werden.

Von dem Verkäufer zur Verfügung gestellte Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Dateien, Unterlagen und sonstige Informationen sind vertraulich zu behandeln. An ihnen behält sich der jeweilige Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

Eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware übernimmt der Verkäufer nur, wenn das ausdrücklich in seiner Auftragsbestätigung oder in einer Werbung zugesagt worden ist.

6. Lieferung, Lieferfrist, Liefergebiet

Die von dem Verkäufer angegebenen Lieferfristen bzw. –termine gelten „frei Frachtführer (FCA)“ und sind erst mit Annahme eines Angebots des Käufers durch den Verkäufer verbindlich.

Liefertermine und Lieferfristen sind Circaangaben. Sofern eine im Online-Shop angebotene Ware noch nicht sofort lieferbar ist, wird darauf im Online-Shop ausdrücklich hingewiesen.

Änderungen der technischen Ausführung der bestellten Waren sind zulässig, soweit nicht hierdurch eine wesentliche Funktionsänderung eintritt oder der Käufer nachweist, dass die Änderung für ihn unzumutbar ist. Insbesondere Konstruktions-, Form- und Farbänderungen, die auf einer Verbesserung der Technik oder auf Forderungen des Gesetzgebers beruhen, bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht wesentlich oder sonst für den Besteller nicht unzumutbar sind. Änderungen der technischen Ausführung auch bereits bestellter Waren sind zulässig, soweit nicht hierdurch eine wesentliche Funktionsänderung eintritt oder der Käufer nachweist, dass die Änderung für ihn unzumutbar ist.

Bei nachträglichen, vom Käufer gewünschten Änderungen oder bei Lieferhindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise im Online-Shop verstehen sich zuzüglich Versandkosten und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wobei die individuellen Konditionen des Käufers nach Registrierung und nach Einstellen der Ware in den Warenkorb angezeigt werden. 

Sofern Kosten für Versicherung, Verpackung und Versand anfallen, wird darauf gesondert im Online-Shop hingewiesen. Derartige Kosten werden dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt, sofern bei der Präsentation der Ware im Online-Shop nicht ausdrücklich etwas Anderes zugesagt wird.

Die Zahlung hat innerhalb den für den Käufer im System hinterlegten Zahlungsfristen ohne jeden Abzug durch den Käufer an den Verkäufer zu erfolgen.

Sind von dieser Nr. 7 abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart worden und werden diese nicht eingehalten, ist der Verkäufer berechtigt, sofortige Barzahlung für alle Lieferungen zu verlangen.

Liegen Umstände vor, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen (wie z.B. die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen), ist der Verkäufer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme oder Sicherheitsleistung auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

Der Verkäufer ist ferner berechtigt, die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen sowie die Waren auf Kosten des Käufers sofort zurückzuholen, wenn der Verkäufer vom Vertrag zurückgetreten ist.

8. Gefahrübergang – Versicherung

Die Gefahr geht mit Bereitstellung der Lieferung und Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Das gilt auch dann, wenn sich der Versand infolge von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verzögert. Unterbleibt die Mitteilung der Versandbereitschaft, so geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Transporteur, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder Lagers auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Verwendung von Transportmitteln des Verkäufers oder bei frachtfreier Lieferung.

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware so lange ausreichend zu versichern, wie der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers gilt.

9. Mängelrüge, Mängelansprüche, Verjährungsfrist

Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen.

Mängelrügen hat der Käufer unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt, schriftlich zu erheben. Für versteckte Mängel gilt die gleiche Frist ab Entdeckung. Für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel entfallen die Mängelansprüche.

Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung. Falls der Verkäufer den Mangel nicht innerhalb angemessener Frist oder nach höchstens zwei Versuchen behebt oder Ersatz liefert, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.

Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn nur eine unerhebliche Pflichtverletzung seitens des Verkäufers vorliegt.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Lieferung neuer Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Ware.

10. Eigentumsvorbehalt

Lieferungen des Verkäufers erfolgen stets unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer Eigentum des Verkäufers. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die Saldoforderung des Verkäufers.

Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsganges weiterzuveräußern bzw. bei Patienten zu verwenden („Verwenden“). Der Käufer darf die Vorbehaltsware jedoch weder verpfänden noch sicherungsübereignen.

Für den Fall des Verwendens tritt der Käufer bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten an den Verkäufer ab, die für ihn durch das Verwenden entstehen. Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob er die Vorbehaltsware unverarbeitet, be- oder verarbeitet oder zusammen mit anderen Sachen veräußert. Erfolgt das Verwenden zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware, so gilt die Abtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Der Wert bemisst sich nach den Verkaufspreisen des Verkäufers bzw. nach der Höhe des Preises der Ware in der Rechnung des Käufers

Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller im Sinne von
§ 950 BGB, ohne den Verkäufer jedoch zu verpflichten.

Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser AGB. Wird Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung und der Vermischung. Die so entstandenen Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser AGB. Der Käufer ist auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, den Erwerber der Vorbehaltsware auf die Eigentumsrechte des Verkäufers hinzuweisen.

Der Käufer ist ermächtigt, die Forderung aus dem Verwenden einzuziehen unbeschadet eines eigenen Einziehungsbefugnis des Verkäufers.

Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, werden die Verkäufer die Forderung nicht selbst geltend machen.

Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer dem Verkäufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen bekanntzugeben und ihnen die Abtretung anzuzeigen. Das Recht des Verkäufers, die Abtretung den Drittschuldnern selbst mitzuteilen, wird hierdurch nicht berührt. Dem Käufer ist es untersagt, die Forderung gegen den Drittschuldner an Dritte abzutreten oder mit dem Drittschuldner ein Abtretungsverbot zu vereinbaren.

Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der Sicherungsrechte des Verkäufers durch Dritte unverzüglich und auf schnellstem Weg zu benachrichtigen.

Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer alle zur Wahrung seiner Rechte notwendigen Unterlagen zu übergeben und die dem Verkäufer durch eine notwendige Intervention entstehenden Kosten zu erstatten.

Der Verkäufer verpflichtet sich, die bestehenden Sicherheiten nach seiner Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 Prozent übersteigt.

11. Haftungsbegrenzung

Bei einer dem Verkäufer zurechenbaren Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für sonstige Schäden gilt Folgendes:

a) Für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen.

b) Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit des Verkäufers, der gesetzlichen Vertreter des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

c) Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, sofern der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. 

Der Anspruch des Bestellers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

12. Abtretungsverbot

Soweit nicht mit dem Käufer ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist der Käufer ohne das Einverständnis des Verkäufers nicht berechtigt, Rechte aus dem Vertrag mit dem Verkäufer auf Dritte zu übertragen.

13. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt sowie Betriebsstörungen jeder Art, Aussperrungen, Streiks, Rohstoff- und Brennstoffmangel, behördliche Maßnahmen, Pandemien oder sonstige Ursachen oder Ereignisse, die eine Einschränkung oder Einstellung des Betriebes des Verkäufers herbeiführen, berechtigen den Verkäufer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass vom Verkäufer Schadensersatz verlangt werden kann.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der einschlägigen Verweisungsvorschriften des deutschen internationalen Privatrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Mannheim, wenn der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Allerdings behält der Verkäufer das Recht, gegen einen Käufer, der keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, nach seiner Wahl auch vor den ansonsten zuständigen Gerichten gerichtlich vorzugehen.

Weitere Sonderbestimmungen für Fortbildungsveranstaltungen

1. Allgemein

Diese Sonderbestimmungen gelten zusätzlich und ergänzend zu den obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die hiermit, soweit anwendbar, durch Verweis für anwendbar erklärt werden, für sämtliche Fortbildungsveranstaltungen, welche von der Dentsply Sirona Europe GmbH, Sirona Straße 1, 5071 Wals, Österreich, vertreten durch den Geschäftsführer Heinz Moser, Firmenbuch-Nummer: FN 314367f („DSE“) angeboten werden.

Die Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung muss schriftlich, per Telefax oder E-Mail erfolgen. Die Fortbildungsplätze werden in der Reihenfolge des Eintreffens bis zur maximalen Teilnehmerzahl vergeben.

Angemeldete Teilnehmer erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung. Sobald feststeht, dass die Veranstaltung stattfindet, erhalten sie eine Buchungsbestätigung und eine Rechnung. Damit wird die Anmeldung verbindlich. Der Rechnungsbetrag ist unter Angabe der Rechnungsnummer und des Teilnehmernamens innerhalb des angegebenen Zeitraumes an DSE zu überweisen.

2. Absagen

Jede Absage der Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung muss schriftlich erfolgen.
Für Absagen der Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung ohne Rahmenprogramm gelten die folgenden Stornogebühren:

Erfolgt die Absage bis spätestens 5 Wochen vor dem Veranstaltungstermin, so beträgt die Bearbeitungsgebühr 50 Prozent der Veranstaltungsgebühr.

Bei späterer Absage oder Nichtteilnahme ohne Absage wird die volle Veranstaltungsgebühr erhoben.

Für die Absage der Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung mit Rahmenprogramm gilt folgendes:

Erfolgt eine Absage bis spätestens 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin, berechnet DSE 50 Prozent der Veranstaltungsgebühr.

Bei späterer Absage oder Nichtteilnahme ohne Absage wird die volle Veranstaltungsgebühr erhoben.

In jedem Fall ist die Teilnahmeberechtigung auf einen vom Angemeldeten vermittelten Ersatzteilnehmer übertragbar.

DSE behält sich vor, eine Fortbildungsveranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen, zum Beispiel wegen Erkrankung eines Referenten, auch kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden die Teilnehmer umgehend benachrichtigt. Bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden erstattet oder auf Wunsch des Teilnehmers für eine spätere Veranstaltung gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche der Angemeldeten bestehen nicht.

DSE behält sich organisatorische Änderungen bei der Durchführung der Fortbildungsveranstaltungen vor, soweit diese für die Teilnehmer zumutbar sind. Sollte ein angemeldeter Teilnehmer wegen einer Terminänderung durch DSE daran gehindert sein, die Fortbildungsveranstaltung zu besuchen, so kann er/sie vom Vertrag kostenfrei zurücktreten.

3. Leistungen

DSE wird bei der inhaltlichen Gestaltung der Fortbildungsveranstaltungen nach eigenem Ermessen dafür sorgen, dass nach möglichst aktuellen fachlichen und didaktischen Erkenntnissen vorgegangen wird. Gleiches gilt für die Auswahl der Referenten. Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich vorrangig aus dem Vertrag selbst, nachrangig aus dem Angebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen (Flyer, Prospekte). Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen von der beschriebenen Leistung (einschließlich einer evtl. Verkürzung oder Verlängerung der Veranstaltung) können vor oder während der Durchführung der Veranstaltung vorgenommen werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen die Veranstaltung in ihrem Kern nicht völlig verändern. DSE ist berechtigt, den vorgesehenen Referenten im Bedarfsfalle durch andere, gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.

Der Teilnehmer hat im vereinbarten Umfang die Mitwirkungshandlungen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der von DSE geschuldeten Lieferungen und Leistungen erforderlich sind, vollständig und zeitgerecht zu erbringen, insbesondere DSE die notwendigen und geeigneten Materialien und Informationen unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Ferner ist der Teilnehmer verpflichtet, solche Nachfragen von DSE umgehend und zutreffend zu beantworten, die den Zweck haben, die umsatzsteuerliche Relevanz des vertragsgegenständlichen Vorgangs zu klären und eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen zu können.

 4. Teilnehmerskripten und Zusatzleistungen

Teilnehmerskripten, die von DSE zur Verfügung gestellt werden, sind in der vereinbarten Veranstaltungsgebühr enthalten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Verpflegungs-, Übernachtungs- und sonstige Tagungskosten sind nicht in der Veranstaltungsgebühr enthalten, soweit nicht anders vereinbart.

5. Haftung

Die Referenten tragen in den Veranstaltungen ihre persönlichen Erfahrungen vor. Aussagen über einzelne Behandlungskonzepte sind subjektiv. DSE kann keine Haftung im Hinblick auf von Referenten vorgetragene Behandlungskonzepte übernehmen.

Veranstaltungen, die von einem anderen Veranstalter als DSE durchgeführt werden, sind in unseren Veranstaltungsübersichten nur zur Information aufgeführt. Die Angaben sind unverbindlich. DSE kann keine Haftung für solche Informationen übernehmen.

DSE übernimmt keine Haftung für einen mit der Fortbildungsveranstaltung beabsichtigten Erfolg und/oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese sind. Soweit die Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Teilnehmers stattfinden, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. Bei Veranstaltungen in den Räumen der DSE oder von dieser zur Verfügung gestellten Räumen sind etwaige Haftungsansprüche sowohl gegen DSE als auch gegen deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. DSE haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Teilnehmers (Garderobe; Schulungsmaterial etc.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.

6. Urheberrecht

DSE behält sich alle Rechte an den Fortbildungsunterlagen vor. Diese dürfen weder ganz noch teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DSE reproduziert oder insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.

Das Fotografieren, Filmen und Mitschneiden auf Band ist in den Fortbildungsveranstaltungen von DSE nicht gestattet.

Deutschland

Implantologie (Produkte von Dentsply Sirona Implants)

Prävention, Restauration & Endodontie (Produkte von DENTSPLY DeTrey)

Für Produkte von DENTSPLY GAC (Kieferorthopadie)

Lab (Produkte von DeguDent GmbH)

Wenn Sie den Kauf von Produkten bei einem Händler über die Dentsply Sirona Webseite tätigen, treten gegebenenfalls zusätzliche Geschäftsbedingungen von dem jeweiligen Händler ein. Bitte kontaktieren Sie den ausgewählten Händler für weitere Informationen.

Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf von Waren und Dienstleistungen von Dentsply Sirona vom 1. Oktober 2020 finden Sie unter https://dentsplysirona.com/supplier. Um frühere Allgemeine Geschäftsbedingungen anzufordern, senden Sie bitte eine E-Mail an SupplyChain-ProcurementCoE@dentsplysirona.com. Für Zertifikate, klicken Sie hier.

Österreich

SureSmile

[1] Nur zur besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Bezeichnungen teilweise die männliche Form verwendet, sie soll aber für alle Geschlechter (männlich, weiblich und divers) gelten. Damit ist keine Wertung verbunden.